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   LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06   

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https://dejure.org/2007,9084
LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06 (https://dejure.org/2007,9084)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2007 - 7 Sa 944/06 (https://dejure.org/2007,9084)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2007 - 7 Sa 944/06 (https://dejure.org/2007,9084)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 16 BetrAVG, 303 AktG
    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Anspruchs zum Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages und Beherrschungsvertrages; Bewertung von Rentenerhöhungen als aufschiebend bedingte Forderungen; Bestehen eines Sicherungsbedürfnisses für unter einer aufschiebenden Bedingung stehende ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 16 BetrAVG, 303 AktG
    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16; AktG § 303 Abs. 1
    Kein Sicherheitsleistung für Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
    Nach Ablauf von drei Jahren tritt mithin nicht automatisch und in jedem Fall eine Anpassung ein, sondern es bedarf noch einer entsprechenden Gestaltungserklärung des Arbeitgebers oder einer gerichtlichen Entscheidung nach § 315 Abs. 3 S.2 BGB, die die Gestaltungswirkung einer gänzlich fehlenden oder wegen Unverbindlichkeit unbilligen Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers ersetzt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17.08.2004, 3 AZR 367/03 = DB 2005, 732).

    In seiner Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 n.v. - hat das Bundesarbeitsgericht - wenn auch im Rahmen der Frage der Verjährung einzelner Ansprüche - dementsprechend zwischen dem Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung einerseits und dem Anspruch auf höhere laufende Rentenleistungen andererseits unterschieden und nur die Anpassungsprüfung und -entscheidung dem sogenannten Rentenstammrecht zugeordnet.

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
    Auch in seiner Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 n.v. - hat das Bundesarbeitsgericht unter Ziffer III. 2. a) darauf hingewiesen, dass die Versorgungsempfänger nur eine mehr oder weniger große Chance haben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versorgungsschuldners nicht verschlechtern.
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 n.v. - ausgeführt, § 16 BetrAVG sichere nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung, welche auch die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners berücksichtige, nicht dagegen einen in der ursprünglichen Versorgungszusage angelegten Rechtsanspruch auf unbedingte Anpassung.
  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
    So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30.07.1996 - 3 AZR 397/95 = NZA 1997, 436 unter Ziffer I. 1. a) bb) die - im entschiedenen Fall vertraglich vereinbarten - Rentenerhöhungen als aufschiebend bedingte Forderungen angesehen.
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2007 - 7 Sa 944/06 - wird zurückgewiesen.
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