Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 16 BetrAVG, 303 AktG
Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung eines Anspruchs zum Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnabführungsvertrages und Beherrschungsvertrages; Bewertung von Rentenerhöhungen als aufschiebend bedingte Forderungen; Bestehen eines Sicherungsbedürfnisses für unter einer aufschiebenden Bedingung stehende ...
- LAG Düsseldorf
§ 16 BetrAVG, 303 AktG
Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 16; AktG § 303 Abs. 1
Kein Sicherheitsleistung für Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 19.07.2006 - 4 Ca 856/06
- LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03
Betriebsrentenanpassung - Verjährung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
Nach Ablauf von drei Jahren tritt mithin nicht automatisch und in jedem Fall eine Anpassung ein, sondern es bedarf noch einer entsprechenden Gestaltungserklärung des Arbeitgebers oder einer gerichtlichen Entscheidung nach § 315 Abs. 3 S.2 BGB, die die Gestaltungswirkung einer gänzlich fehlenden oder wegen Unverbindlichkeit unbilligen Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers ersetzt (vgl. dazu BAG, Urteil vom 17.08.2004, 3 AZR 367/03 = DB 2005, 732).In seiner Entscheidung vom 17.08.2004 - 3 AZR 367/03 n.v. - hat das Bundesarbeitsgericht - wenn auch im Rahmen der Frage der Verjährung einzelner Ansprüche - dementsprechend zwischen dem Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung einerseits und dem Anspruch auf höhere laufende Rentenleistungen andererseits unterschieden und nur die Anpassungsprüfung und -entscheidung dem sogenannten Rentenstammrecht zugeordnet.
- BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05
Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
Auch in seiner Entscheidung vom 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 n.v. - hat das Bundesarbeitsgericht unter Ziffer III. 2. a) darauf hingewiesen, dass die Versorgungsempfänger nur eine mehr oder weniger große Chance haben, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Versorgungsschuldners nicht verschlechtern. - BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 n.v. - ausgeführt, § 16 BetrAVG sichere nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung, welche auch die wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners berücksichtige, nicht dagegen einen in der ursprünglichen Versorgungszusage angelegten Rechtsanspruch auf unbedingte Anpassung. - BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95
Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06
So hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30.07.1996 - 3 AZR 397/95 = NZA 1997, 436 unter Ziffer I. 1. a) bb) die - im entschiedenen Fall vertraglich vereinbarten - Rentenerhöhungen als aufschiebend bedingte Forderungen angesehen.
- BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07
Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von …
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. April 2007 - 7 Sa 944/06 - wird zurückgewiesen.